ALLGEMEINE GESCHÄFTS- & REISEBEDINGUNGEN der AMITABHA REISEN



Allgemeine Reisebedingungen und Formblatt zur EU-Pauschalreiserichtlinie - gültig ab 01.01.2024

1.   Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Kunden


1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Amitabha und der Buchung des Kunden sind die Reiseauschreibung und die ergänzenden Informationen von Amitabha für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Amitabha vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Amitabha vor, an das Amitabha für die Dauer von 8 Werktage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Amitabha bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Amitabha die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Amitabha gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per  E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Amitabha erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Amitabha den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3-4 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Amitabha zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Amitabha dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
c) Unterbreitet Amitabha, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von Amitabha angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei Amitabha zu Stande. Amitabha wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Amitabha erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Amitabha im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) “Formular senden” bietet der Kunde Amitabha den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 3-4 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons “Formular senden” begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Amitabha ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Amitabha beim Kunden zu Stande.

1.4. Amitabha weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleis-tungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.   Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat Amitabha Reisen eine Insolvenzversicherung beim Versicherer R&V R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen. Ein Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer vier Wochen als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Nur für unsere Bhutan-Reisende, die Restzahlung des Reisepreises ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
2.2 Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Amitabha.
2.3 Amitabha Reisen akzeptiert nur Bezahlungen per Überweisung, Kreditkartenzahlungen sind ausgeschlossen.
2.4 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Rail&Fly etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.

3.   Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten In-halt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Amitabha nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Amitabha vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen, soweit nicht unzumutbar in eine vereinbarte Nachtruhe eingegriffen wird, unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung.
3.2. Amitabha ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Amitabha gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Amitabha gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Amitabha für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.    Preiserhöhung, Preissenkung
4.1. Amitabha behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelun-gen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Amitabha den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hier-bei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Amitabha den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Amitabha vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor-derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Amitabha vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Amitabha verteuert hat.
4.4. Amitabha ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Ab-gaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Amitabha führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Amitabha zu erstatten. Amitabha darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Amitabha tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Amitabha hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nach-zuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Amitabha gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Amitabha gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber die-sem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5.   Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten   
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Amitabha unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Amitabha den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Amitabha eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Amitabha unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Amitabha hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch an-derweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:


bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 44. Tag bis 31. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 6. Tag bis zum Tag des Reiseantrittes und bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises


5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Amitabha nachzuweisen, dass Amitabha überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Amitabha geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Amitabha behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Amitabha nachweist, dass Amitabha wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Amitabha verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Ist Amitabha infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Amitabha durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie Amitabha 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4.9 Bei Rücktritt erhebt Amitabha vom Reisekunden zusätzlich zu den Stornokosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- pro Vorgang.
5.10
Flüge: Es gelten vorrangig die Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft (bzw. deren Vermittler), in denen insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt sein kann, dass ein einmal ausgestelltes Ticket z. B. weder umbuchbar noch erstattungsfähig ist.

6.  Umbuchungen:
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Rei-setermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungs-art, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Amitabha keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fäl-len auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Amitabha bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5       € 25 pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.3. Für bestimmte Reisen, Zielgebiete und Bausteine gelten besondere Rücktritt- und Umbuchungsbedingungen/-gebühren (Stornokosten), sofern sie in der Leistungsbeschreibung von Amitabha Reisen (gedruckt oder online) angegeben sind oder der Reisekunde ausdrücklich vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen wurde. Dem Kunden ist der Nachweis vorbehalten, dass zusätzliche Kosten durch die Umbuchung nicht entstanden sind.

7.  Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
7.1. Amitabha kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Amitabha Reisen bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
b. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von Amitabha Reisen ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern Amitabha Reisen in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen.
c. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

8.   Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. Amitabha kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Rei-sende ungeachtet einer Abmahnung von Amitabha nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Amitabha beruht.
8.2. Kündigt Amitabha, so behält Amitabha den Anspruch auf den Reisepreis; Amitabha muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Amitabha aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9.   Obliegenheiten des Kunden / Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat Amitabha oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Amitabha mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Amitabha infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Amitabha vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Amitabha (Reiseleitung, Agentur) vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Amitabha unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Amitabha zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Amitabha bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Amitabh ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3.  Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Amitabha zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Amitabha verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von Amitabha für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt . Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. Amitabha haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Amitabha sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Amitabha haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Amitabha ursächlich geworden ist.
10.3. Amitabha haftet nicht für die Zusatzkosten, die durch Flugausfälle entstehen können. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, eine Reiseversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Amitabha geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen/  gemeinschaftliche Liste
a. Amitabha erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen.
b. Amitabha ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Amitabha steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde/Reisende verantwortlich. Sollten die Reisedokumente nicht korrekt oder vollständig sein, kann Ihnen der Flug verweigert werden oder es kann zu einer Einreiseverweigerung kommen mit zwangsweiser Rückführung. Diese Kosten haben der Kunde/Reisende zu tragen. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist Amitabha in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
13.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Amitabha bedingt sind.
13.3. Versicherungen
Der Abschluss einer Annullationskosten- sowie Unfall- und Krankenversicherung mit Deckung von Extrarückreisekosten ist obligatorisch. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft oder bei einer auf Reiseversicherungen spezialisierten Versicherung.

14.  Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. Amitabha weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Amitabha nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Amitabha verpflichtend würde, informiert Amitabha die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Amitabha weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Amitabha die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Amitabha ausschließlich an deren Sitz verklagen.
14.3. Für Klagen von Amitabha gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Amitabha vereinbart.

© - Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt: Amiatbha Reisen, Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart -München


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Amitabha Reisen Garbsen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Amitabha Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung lhrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner lnsolvenz.


Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302


  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen       und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine·volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei· Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen·hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende·hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ord- nungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Amitabha Resien hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden – Tel. 0611 / 533 5859 E-Mail: ruv@ruv.de kontak- tieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Amitabha Reisen verweigert werden.


Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de


Reiseveranstalter ist:

Firma: Amitabha Resien
Geschäftsführer: Phuntsog Dorjay


Straße: heinrich-Oberheu-Weg 1
PLZ / Ort: 30826 Garbsen
Telefon: 49 (0) 05131 4465 223
E-Mail: info@amitabha-reisen.de
Sitz: Garbsen, Registergericht Hannover Land

Finanzamt Hannover

Umsatzsteuer-ID: DE 276028276

 

Stand dieser Fassung: Jan. 2024

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